Elektrotaxi
Unsere Mission: Null Emissionen
Berliner Förderprogramm von E-Taxis
Bis Ende dieses Jahres können für die Anschaffung von rein Batterieelektrischen- oder Brennstoffzellen-Fahrzeugen mit Subventionen rechnen. Die Förderhöhe beträgt 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 EUR je Fahrzeug der Klasse M1. Voraussetzung einer Förderung ist der Nachweis einer Genehmigung (Taxikonzession) gemäß §§ 2, 9 ff. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sowie der Einsatz vom E-Fahrzeug als Taxi.
Hier der Link: https://ibb-bt-welmo.antragsverwaltung.de/login.php
Schritt 1 | Angebot vom E-Taxi-Verkäufer erstellen lassen. Kein Kaufvertrag! |
Schritt 2 | WELMO-Antrag stellen und Genehmigung abwarten |
Schritt 3 | Fahrzeug bestellen/kaufen oder leasen |
Schritt 4 | WELMO-Auszahlung beantragen und erhalten. |
Achtung: Die Mindestzulassungsdauer als E-Taxi beträgt 12 Monate.